News

Buchführung von Werbeaufwendungen

Was sind Werbeaufwendungen und wann können sie aktiviert werden?

 

Werbeaufwendungen stellen die Kosten dar, die ein Unternehmen aufwendet, um Marken, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, und sie werden im Jahresabschluss nicht immer gleich behandelt.

 

Nach dem OIC 24 können bestimmte Werbeaufwendungen unter den Aufwendungen für Anlage- und Erweiterungskosten (Posten B.I.1 in der Bilanz) aktiviert werden, wenn:

  • sie direkt mit einer neuen Tätigkeit verbunden sind und vor deren Aufnahme entstehen;
  • sie nachweisbare zukünftige wirtschaftliche Vorteile generieren;
  • ihre Wiedergewinnbarkeit mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann;
  • sie Teil langfristiger Strategien sind (z.B. Einführung einer neuen Marke oder eines neuen Marktes).

In den gewöhnlichen Fällen (OIC 12) werden Werbeaufwendungen:

  • im Geschäftsjahr, in dem sie anfallen, auf den Aufwand gebucht (Posten B11);
  • vollständig als Aufwand verbucht, besonders wenn sie sich auf wiederkehrende, kurzfristige oder nicht messbare Kampagnen beziehen.

Das Hauptkriterium ist die Verbindung mit zukünftigen wirtschaftlichen Rückflüssen: Wie konkret und messbar ist der Nutzen im Zeitverlauf?

 

IAS 38 hingegen ist restriktiver: Alle Werbeaufwendungen müssen immer als Aufwand verbucht werden und dürfen nicht aktiviert werden.

 

Steuerlich betrachtet sind Werbeaufwendungen, außer im Fall der Aktivierung, vollständig im Jahr ihrer Entstehung abziehbar (Art. 108 TUIR).

 

Bewusste Revision: Es ist erforderlich, den Einzelfall zu bewerten und dabei sowohl die strategische Auswirkung der Kosten als auch die Beachtung des Vorsichtsprinzips zu berücksichtigen.

Nach oben scrollen